Drexler: Damit aus Wohnungen keine Büros werden – das neue Zweckentfremdungsgesetz

Veröffentlicht am 19.12.2013 in Landespolitik

Städte und Gemeinden können ab 2014 mit eigenen Satzungen verhindern, dass Wohnungen zu lukrativen Ladenflächen, Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen und SPD und Grünen beschlossen, berichtet Wolfgang Drexler, der Esslinger Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident. Kommunen, in denen Wohnungen knapp und teuer sind, erhalten wieder ein Instrument an die Hand, um der sogenannten Zweckentfremdung von Wohnraum zu begegnen. Damit reagiere die Landesregierung auf zahlreiche Forderungen aus den Kommunen.

Die Städte haben nun das Recht, Satzungen gegen eine Umnutzung von Wohnungen in Verkaufs- oder Büroflächen zu erlassen. Auch gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum erhalten Städte ein Mittel in die Hand: Wenn Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen, kann ebenfalls eine Zweckentfremdung vorliegen. Denn oft werden Altbauwohnungen nicht mehr vermietet, um das leerstehende Haus besonders teuer zu renovieren. Diese Vorgehensweise wird als Luxussanierung bezeichnet und führe oft zur Verdrängung von Mietern aus den Innenstädten, weiß Storz aus zahlreichen Kontakten aus der Wohnungswirtschaft.

Haben Kommunen ein solches Zweckentfremdungsverbot erlassen, müssen sich Eigentümer Nutzungsänderungen von Wohnraum genehmigen lassen. Eine solche Genehmigung sei zum Beispiel möglich, wenn der Eigentümer Ersatzwohnraum an anderer Stelle schaffe oder eine Ausgleichszahlung, die für Wohnungsinvestitionen genutzt werde, leiste.

Das Zweckentfremdungsverbot sei keine neue Erfindung, so Drexler, sondern ein bewährtes Instrument, das die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2006 ohne Not und gegen den Rat zahlreicher Fachleute aus der Hand gegeben hatte. Einen wesentlichen Unterschied gebe es jedoch: Früher legte die Landesregierung in einer Verordnung fest, wo das Zweckentfremdungsverbot gelten soll. Nach neuem Recht können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie dieses wohnungspolitische Instrument nutzen wollen. „Die Esslinger wissen selbst am besten, dass der hiesige Wohnungsmarkt für bezahlbaren Wohnraum sehr angespannt ist“ sagte Wolfgang Drexler.

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum sei ein Teil der Politik des Landes gegen den Wohnungsmangel in den Städten, unter dem mittlerweile vor allem Familien, auch mit mittleren oder gehobenen Einkommen, leiden. Auch 2014 werde die grün-rote Landesregierung den sozialen Mietwohnungsbau mit günstigen Konditionen fördern, kündigte Drexler an.

„Wohnraum muss auch in Zukunft vorhanden und bezahlbar sein – gerade in Ballungszentren wie der Stadt Esslingen und Umgebung“, so Drexler abschließend. „Aus meiner Sicht ist es daher sinnvoll, wenn die Stadt Esslingen prüft, ob dieses Instrument auch hier vor Ort zur Anwendung kommen kann. Denn dass es in Esslingen einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum gibt, ist wohl unbestritten. Und daher braucht es dringend Möglichkeiten, diesem Mangel entgegenzuwirken.“

 

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