Keine Anhaltspunkte dafür, dass ein „Unbekannter“ seine Hände im Spiel hatte

Veröffentlicht am 18.02.2016 in Landespolitik

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ nimmt zum Tod des Verlobten einer Zeugin des Gremiums Stellung

Stuttgart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), hat am Mittwoch, 17. Februar 2016, zum Tod des Verlobten der Zeugin des Gremiums Stellung genommen. „Auf meine Nachfrage hat das Justizministerium mitgeteilt, dass S. W. am 8. Februar 2016 tot in der unter anderem von ihm bewohnten Wohnung aufgefunden worden sei“, sagte Drexler in Stuttgart. Die auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe durch das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg durchgeführte Obduktion habe ausweislich des vorläufigen Obduktionsergebnisses keine Hinweise auf fremde äußere todesursächliche Gewalteinwirkung gegeben.

Drexler zufolge erklärte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe offenbar gegenüber der Presse, dass ein elektronisches Abschiedsschreiben vorliege. „Daher sehe ich bei diesem Sachstand keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass irgendein ‚Unbekannter‘ seine Hände im Spiel hatte. Da das Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bleibt aber selbstverständlich abzuwarten, was sich daraus noch ergibt“, erklärte der Ausschussvorsitzende.

Im Todesfall Melissa M. wurde laut Drexler von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Mitteilung vom 9. Juni 15 bestätigt, dass eine Lungenembolie vorlag und im Rahmen der chemisch-toxikologischen Untersuchung keine beigebrachten Substanzen festgestellt wurden, die für den Tod der Frau hätten ursächlich gewesen sein können. Zudem habe das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg klargestellt, dass eine Lungenembolie durch Manipulation von außen auch nicht künstlich herbeigeführt werden könne. Es sei kein objektiver Anhaltspunkt dafür ersichtlich, an diesen Feststellungen zu zweifeln. Ebenso könne bezüglich des Todes ihres Verlobten nach dem bisherigen Sachstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft keine Fremdeinwirkung festgestellt werden. „Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungsbehörden die erforderliche Aufklärung mit der gebotenen Gründlichkeit betreiben“, betonte Drexler. „Die Todesfälle halte ich für sehr tragisch und sie bewegen mich sehr, zumal ich die beiden jungen Menschen selbst kennengelernt habe. Einen Bezug zum ‚NSU‘ oder anderen Vorgängen, die der Untersuchungsausschuss zu untersuchen hatte, kann ich aber nach meiner derzeitigen Kenntnis nicht feststellen“, so Drexler.

Zur Frage, ob sich der nächste Untersuchungsausschuss des Landtags zum NSU-Komplex mit dem Tod von Melissa M. und ihrem Verlobten S. W. befassen muss, erklärte der Vorsitzende: „Im Moment sehe ich hierfür keinen Anlass. Sollte sich aber die Notwendigkeit ergeben, die Todesermittlungsverfahren noch einmal zu überprüfen, wäre das eine geeignete Möglichkeit.“

 

Hierbei handelt es sich um einen Pressemitteilung der Pressestelle des Landtags von Baden-Württemberg.

 

 

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