Mittel für den Ausbau des FESTO-Knotens im kommunalen Straßen-bauprogramm 2016 enthalten

Veröffentlicht am 19.02.2016 in Landespolitik

Die Mittel zum Ausbau des FESTO-Knotens wurden in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2016 aufgenommen. Der Landkreis wird so um 1,55 Millionen Euro – und die Stadt Ostfildern um 330.000 € entlastet.

„Mit der Aufnahme der Mittel für den Umbau des FESTO-Knoten ins kommunale Straßenbauprogramm 2016 ist nun endgültig klar, dass die Baumaßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden können“, erklärt die Esslinger Landtagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Andrea Lindlohr.

„Nachdem das Land seinen Finanzierungsanteil von 4,3 Millionen Euro bereits eingeplant hat, werden damit nun die Finanzierungsanteile des Landkreises und der Stadt Ostfildern zur Hälfte mit Bundesmitteln bezuschusst“, erläutert Landtagsvizepräsident und Esslinger Landtagsabgeordneter Wolfgang Drexler die Mittelvergabe. Von den über 3,7 Millionen Euro, die in diesem Bereich vom Landkreis und Ostfildern übernommen werden müssen, können dabei über das Förderprogramm knapp 1,9 Millionen Euro über diese Bundesmittel gefördert werden.

„Nachdem es gelungen war, die Landesregierung von der Dringlichkeit des Ausbaus der Verkehrsknotenpunkte zwischen B10 und A8 zu überzeugen, ist diese Förderung der Kommunen bei ihren Finanzierungsanteilen ein wichtiger Schritt, um die nächsten Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, so Drexler weiter, der mit der Landesregierung auf der einen Seite und Landkreis und Kommunen auf der anderen Seite herbei schon seit längerem im Gespräch ist.

Bereits im Jahr 2014 hatten sich die beiden Landtagsabgeordneten auch dafür eingesetzt, dass die Bundesfördergelder im Jahr 2016 auch zur Unterstützung von Landkreis und Stadt Ostfildern genutzt werden müssen. „Nicht zuletzt durch die Erweiterung der Firma FESTO ist eine möglichst rasche Umsetzung der Ausbaupläne dieser Verkehrsknoten erforderlich“, so Andrea Lindlohr ergänzend. „Die bereits umgesetzten Erweiterungen – etwa an der Kreuzung zwischen Nellingen und Denkendorf – zeigen, dass hier Entlastungen möglich sind. Vor allem aber die wichtige FESTO-Kreuzung wird hierbei noch eine größere Rolle spielen.“

Die beiden Landtagsabgeordneten sind sich darin einig, dass der Ausbau der Knotenpunkte für den Wirtschaftsstandort Esslingen höchste Priorität hat und insofern die Unterstützung von Landkreis und Kommune bei den Baumaßnahmen nicht nur aus verkehrspolitischer Sicht erforderlich ist. Untersuchungen zufolge habe alleine die Erweiterung der Firma FESTO in Berkheim voraussichtlich eine Zunahme der Verkehrsdichte um bis zu elf Prozent zur Folge. Dieser zusätzliche Verkehr ist ohne die Ausbaumaßnahmen nicht zu bewältigen.

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Kommunen beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur: In 2016 gibt es im Rahmen dieses kommunalen Straßenbauprogramms ein Gesamtzuwendungsvolumen von über 66,5 Millionen Euro in Baden-Württemberg.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Da seitens des Bundes nach wie vor unklar ist, wie es mit den Fördermitteln weitergeht, sind die Spielräume für Neubewilligungen leider gering. „Daher ist es umso erfreulicher“, so die beiden Abgeordneten, „dass der Umbau des FESTO-Knotens bereits dieses Jahr in das Programm aufgenommen wurde.“

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Eisenbahnüberführungen, von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit dem vergangenen Jahr können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Info / Hintergrund:

Der Bund stellt Baden-Württemberg zunächst bis 2019 pro Jahr 165 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon stehen pro Jahr 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV.

 

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