Drexler begrüßt Wiederaufnahme der Todesfallermittlungen im Fall F. H.

Veröffentlicht am 26.03.2015 in Landespolitik

Landtag von Baden- Württemberg

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL, erklärt zu der heutigen Ankündigung der Staatsanwaltschaft Stuttgart hinsichtlich der Todesfallermittlungen im Fall F. H.:

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen wegen möglicher Straftaten, die zum Tod des F. H. geführt haben, wiederaufnehmen will.“

Drexler weiter wörtlich: „Die Aufklärung von Straftaten des NSU, seines Umfeldes, aber auch sonst namentlich im rechtsextremen Bereich liegt in unser aller Interesse. Es kann sich aus unserer Sicht nur positiv auswirken, wenn die zuständigen Ermittlungsbehörden neue Ermittlungsansätze verfolgen, die sich aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses ergeben oder durch den Untersuchungsausschuss selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollständig selbst verfolgt werden können. Es ist auch ein gutes Zeichen, dass die Ermittlungsbehörden offensichtlich bereit sind, neue zutage getretene oder vom Ausschuss zusammengetragene Informationen zu berücksichtigen und zu bewerten. Es ist gerade unsere Aufgabe als Untersuchungsausschuss, dazu unseren Beitrag zu leisten. Deswegen sehe ich diese Entscheidung auch als Bestätigung unserer bisherigen Arbeit.

Ich erwarte, dass die beteiligten Behörden auf den Ausschuss zugehen, um das weitere Vorgehen zu besprechen mit dem Ziel, eine möglichst geeignete Form der Zusammenarbeit zu finden.“

Hierbei handelt es sich um eine Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg (Referat Öffentlichkeitsarbeit). 

 

Volksverhetzung ist überall strafbar!

SPD-Landtagsfraktion