Esslinger Privatschulen erhalten höhere Landeszuschüsse

Veröffentlicht am 24.07.2014 in Landespolitik

Die Esslinger Privatschulen – wie etwa die Esslinger Waldorfschule –  profitieren von einer weiteren Erhöhung der Landeszuschüsse. Im Schnitt umfasste der Kostendeckungsgrad der Landeszuschüsse im Jahr 2012 noch etwa 71,5%.

Mit den Erhöhungen der letzten Jahre und der heute beschlossenen Finanzierung ist damit nunmehr ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 78,7% erreicht worden.

„Gerade auch mit Blick auf Esslingen ist die Verbesserung der Landeszuschüsse für die Privatschulen ein sehr wichtiger Beitrag für unsere Schullandschaft“, so der Esslinger Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler.

„Wir sollten alles dafür unternehmen, dass pädagogisch innovative Schulkonzepte an Privatschulen nicht nur für Schülerinnen und Schülern aus Gutverdiener-Haushalten offenstehen. Daher ist es wichtig, dass an den Privatschulen durch die Landeszuschüsse nur ein möglichst geringes Schulgeld notwendig ist.“

Gerade in pädagogischer Hinsicht seien die Privatschulen oft wichtige Einrichtungen, um neue pädagogische Ideen voranzubringen.

„Etwa die Waldorfschulen zeigen sich vielerorts – und so auch in Esslingen – als eine wichtige Ergänzung und Bereicherung der örtlichen Schullandschaft“, so Wolfgang Drexler. „Aus unserer Sicht ist es notwendig, für private Schulen den Freiraum zu ermöglichen, innovative pädagogische Konzepte zu entwickeln. Daher ist es für die Landesregierung seit der Regierungsübernahme wichtig, den Kostendeckungsgrad in diesem Bereich Schritt für Schritt auf ein angemessenes Niveau zu bringen.“

„Aus vielen Gesprächen an den öffentlich bezuschussten privaten Schulen in Esslingen weiß ich, dass die Landeszuschüsse an diesen Schulen eine große Rolle spielen“, berichtet Drexler. „Insofern ist diese neuerliche Erhöhung der Landeszuschüsse auch für die Esslinger Schullandschaft eine gute Nachricht.“

Im Gegenzug für die erhöhten Landeszuschüsse werden sich zukünftig die Privatschulen in höherem Maße an den Versorgungsrücklagen für beurlaubte verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer beteiligen, die an den Privatschulen unterrichten. „Diese Regelung ist notwendig, um eine Gleichbehandlung zu den staatlichen Schulen zu gewährleisten. Aber auch hier ist für die Privatschulen erfreulich, dass dies auf Neubeurlaubungen beschränkt wird – und nicht auch auf Beurlaubungsverlängerungen. Insofern haben die Schulen nun sehr umfassende Übergangsregelungen, die an den privaten Schulen für Planungssicherheit sorgen“, so Drexler abschließend.

 

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