Untersuchungsausschuss will bei Behörden Auskünfte über Informanten einholen

Veröffentlicht am 05.06.2018 in Landespolitik

Foto: Landtagspressestelle, 1. NSU-UA

Stuttgart. Nach der Aussage der Zeugin R. L. will der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ weitere Informationen über die Kontaktperson der Zeugin einholen „Das Gremium beschloss am Montag, 4. Juni 2018, in nicht öffentlicher Sitzung, beim Generalbundesanwalt, beim Bundeskriminalamt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Verfassungsschutzämtern und Landeskriminalämtern der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen behördliche Auskünfte über die Kontaktperson einzuholen“, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Drexler, nach der nicht öffentlichen Sitzung mit.


 

Nach Angaben des Vorsitzenden soll bei den Behörden abgefragt werden, ob die von der der Zeugin genannte Kontaktperson aufgrund dienstlicher Vorgänge im Bereich „Islamismus“ bekannt ist. Sollte sich dies bestätigen, möchte der Ausschuss wissen, in welchem Zusammenhang und mit welchem Inhalt die jeweilige Behörde mit der Kontaktperson zu tun hatte. Außerdem will sich der Ausschuss mit dem Einwohnermeldeamt der Kommune, in der der Informant zuletzt in Deutschland gelebt haben soll, in Verbindung setzen.

 

Darüber hinaus hat der Ausschuss beschlossen, den am 14. Mai 2018 gefassten Beschluss, gegen die Zeugin R. L. wegen Verweigerung des Zeugnisses ohne gesetzlichen Grund beim Amtsgericht Stuttgart die Anordnung von Beugehaft von mindestens zwei Monaten zu beantragen, aufzuheben. „Da die Zeugin in der Sitzung am Montag die Fragen des Ausschusses beantwortet und auch den Namen der Kontaktperson genannt hat, war sich der Ausschuss einig, dass der Beschluss nun wieder aufgehoben wird“, so Drexler. Die Zeugin hatte in einer nicht öffentlichen Sitzung ausgesagt und dem Ausschuss unter anderem den Namen ihrer Kontaktperson genannt, die ihr über ein angebliches Waffengeschäft in Heilbronn berichtet habe. Darüber hinaus habe die Zeugin den Namen einer weiteren Person, über die sie ihre Kontaktperson kennengelernt haben will, sowie weitere Einzelheiten der Treffen und Kontaktaufnahme mit dem Informanten genannt, sagte Drexler.

 

Hierbei handelt es sich um eine Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg.

 

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