Schwer verletzter Polizist Martin A. wird aus Gründen des Opferschutzes vorerst nicht als Zeuge geladen

Veröffentlicht am 08.07.2015 in Landespolitik

Foto: Landtagspressestelle, Sitzung vom 13.03.15

Stuttgart. Der im April 2007 bei einem Anschlag auf der Heilbronner Theresienwiese schwer verletzte Polizist Martin A. wird vorerst nicht als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ geladen.

Darauf hat sich das Gremium am Montag, 6. Juli 2015, einstimmig in nicht öffentlicher Sitzung verständigt, wie der Ausschussvorsitzende, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), am Dienstag, 7. Juli 2015, mitteilte.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer, Prof. Barbara John, habe zuvor darum gebeten, zum Wohl von Martin A. auf eine Vernehmung zu verzichten. Der Ausschuss habe entschieden, an dem Beweisbeschluss zwar festzuhalten, Martin A. aber derzeit nicht zu befragen, sondern zunächst auf seinen Rechtsanwalt zuzugehen, um für die Ausschussarbeit notwendige Informationen zu erlangen.

Darüber hinaus nahm der Ausschuss laut Drexler Ergänzungen am Fahrplan bis zur parlamentarischen Sommerpause vor. Der Wissenschaftler Prof. Hans Joachim Funke werde nun als Zeuge für den 17. Juli 2015 geladen, nachdem er wegen einer Erkrankung sein Kommen für die vergangene Sitzung am 6. Juli 2015 abgesagt habe. Prof. Funke solle dem Untersuchungsausschuss Auskunft unter anderem über den Verbleib eines Handys von Florian H. geben. Nachdem die Familie das ausgebrannte Fahrzeug zurückerhalten hatte, habe sie darin das Handy gefunden. Darüber hinaus solle Prof. Funke erklären, wer welche Untersuchungen an dem Handy und zwei weiteren Gegenständen aus dem Fahrzeug, einem Laptop und einem Camcorder, vorgenommen habe.

Nach Angaben Drexlers wird sich der Untersuchungsausschuss in seiner Sitzung am 17. Juli 2015 neben der Befragung Funkes noch einmal mit dem Komplex Ku-Klux-Klan befassen. Dafür werde aufgrund der neuen Erkenntnisse aus der gestrigen Sitzung unter anderem ein früherer Direktor der Bereitschaftspolizei Baden-Württemberg geladen. „Ob der Komplex Ku-Klux-Klan damit vorerst abgeschlossen ist oder sich aus den Aussagen neue Anhaltspunkte für weitere Befragungen ergeben, wird der Ausschuss zeitnah beurteilen“, sagte Drexler.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge wurde in der nicht öffentlichen Sitzung auch darüber beraten, ob dem Gremium Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden können. „Dieses Vorgehen ist wichtig und erleichtert dem Ausschuss die Arbeit angesichts der verbleibenden Zeit sehr. Denn so kann in der Fülle an Aktenmaterial schnell nach bestimmten Begriffen gesucht werden“, betonte Drexler. Die Landesregierung habe angekündigt, prüfen zu wollen, welche Akten bereits in elektronischer Form vorlägen bzw. welche künftig auch auf elektronischem Weg übermittelt werden könnten. In der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses wolle die Landesregierung dann einen Plan zur Möglichkeit der Digitalisierung der Akten vorlegen.

Hierbei handelt es sich um eine Pressemitteilung der Pressestelle des Landtags von Baden-Württemberg.

 

 

Volksverhetzung ist überall strafbar!

SPD-Landtagsfraktion