Sachverständiger legt Gremium erstes schriftliches Gutachten über Besichtigung des ausgebrannten Fahrzeugs von F. H. vor

Veröffentlicht am 20.04.2015 in Landespolitik

Foto: Pressestelle Landtag

Der Sachverständige des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ hat am Mittwoch, 15. April 2015, ein erstes schriftliches Gutachten zur Besichtigung des ausgebrannten Fahrzeugs von Florian H. am derzeitigen Lagerungsort vorgelegt.

Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), am heutigen Donnerstag, 16. April 2015, mit.

Laut Drexler hat die Familie H., mit deren Absprache die Besichtigung erfolgte, Wert darauf gelegt, den Lagerungsort des Autos im Vorfeld geheim zu halten. Deshalb hätten sich in der vergangenen Woche der Sachverständige, seine Mitarbeiter, ein Vertreter des Ausschusssekretariats und ein Beobachter des LKA von der Familie zum Fahrzeug führen lassen, erklärte der Ausschussvorsitzende.

 Wie aus dem nun vorliegenden ersten schriftlichen Bericht hervorgehe, sei eine detaillierte Untersuchung unter den örtlichen Gegebenheiten am Lagerungsort nicht möglich gewesen. Im Anschluss an den Ortstermin sei daher in Absprache mit allen Beteiligten vereinbart worden, dass das Fahrzeug durch das LKA – unter Beobachtung von Mitarbeitern des Ausschusssekretariats –  in eine Polizeigarage gebracht werde, in der es bessere Untersuchungsbedingungen gebe. Dieser Transport solle in den nächsten Tagen stattfinden, sagte Drexler.

Neben den vorläufigen Erkenntnissen in dem Gutachten habe der Sachverständige aufgrund des festgestellten schlechten Gesamtzustands des Fahrzeugs im Gespräch angeregt, dass sich der Ausschuss zunächst nochmals damit befassen möge, welche Untersuchungen unter den besseren örtlichen Bedingungen noch vorgenommen werden sollten. Dies werde, so Drexler, in nicht öffentlicher Sitzung am kommenden Montag, 20. April 2015, der Fall sein.

Aus dem vorläufigen Bericht der Vor-Ort-Besichtigung geht aber nach Angaben Drexlers bereits hervor, dass ein Fremdzündungsmechanismus in dem Fahrzeug für unwahrscheinlich gehalten werde. Es sei jedoch zu klären, ob eine Fremdzündung durch die im Brandschutt aufgefundenen Mobiltelefone vorgenommen worden sei.

Erwartet werde zudem noch das Ergebnis einer Rußanalyse, mit der geklärt werden solle, ob die von der Familie H. übergebenen Gegenstände beim gleichen Brand beschädigt worden seien wie das Fahrzeug selbst. Sobald das Ergebnis dieser Analyse bekannt sei, solle die Untersuchung der Mobiltelefone erfolgen, so Drexler.

Hierbei handelt es sich um eine Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg, Rückfragen bitte an das Referat Öffentlichkeitsarbeit.

 

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