Land fördert Sportstättensanierung in Esslingen und Denkendorf

Veröffentlicht am 05.05.2015 in Landespolitik

Sowohl der Kunstrasenplatz in Esslingen-Serach als auch die Turnhalle der Ludwig-Uhland-Schule in Denkendorf erhalten für notwendige Sanierungsmaßnahmen Fördergelder des Landes. „Die Förderzusage des Landes für Sportstätten in Esslingen und Denkendorf hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt auch Schülern zugute“, so Wolfgang Drexler (SPD) und Andrea Lindlohr (GRÜNE).

Dies teilen die beiden Esslinger Landtagsabgeordneten Wolfgang Drexler und Andrea Lindlohr mit. In Esslingen wird die Sanierung mit 80.000 € gefördert, in den Denkendorf erhält die Kommune insgesamt 189.000 € zur Sanierung der Turnhalle. „Dies Förderung kommt ganz direkt den Vereinen und Schülern vor Ort zugute“, erklärt dazu Landtagsvizepräsident Drexler. „Es zeigt sich, dass es sehr wichtig ist, Kommunen und Vereinen bei diesen Erhaltungsmaßnahmen der notwendigen Infrastruktur zu unterstützen.“ Andrea Lindlohr ergänzt: „Kinder wie Erwachsene brauchen gute Sportstätten für ein vielfältiges Sportangebot. Mit der Landesförderung können diese Sportstätten in Esslingen und Denkendorf so weiterentwickelt werden, dass sie auch für neue Anforderungen und Trends im Sport von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können.“                                                                                                      

Insgesamt fördert das Land im Jahr 2015 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rd. 12,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

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