Erfolglose Durchsuchung nach Laptop und Camcorder aus dem Auto von Florian H.

Veröffentlicht am 21.09.2015 in Landespolitik

Foto: Landtagspressestelle

Am Freitagvormittag, 18. September 2015 hat der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart die Wohnung der Familie von Florian H. durchsuchen lassen.

Die dabei gesuchten Gegenstände, ein Laptop und der Camcorder aus dem ausgebrannten Fahrzeug von Florian H., die Prof. Funke der Familie zurück gegeben hatte und deren Herausgabe der Untersuchungsausschuss seit längerem bei der Familie und ihrem Anwalt betreibt, konnten nicht aufgefunden werden. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), in Stuttgart mit.

Bei der am Wohnsitz der Familie von Florian H. durchgeführten Durchsuchung konnten die gesuchten Gegenstände nicht festgestellt werden. Sie befänden sich, so erklärte die Familie nach Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt Narin, derzeit in dessen Gewahrsam. Eine Einwilligung in die Herausgabe habe die Familie kategorisch abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende bedauerte diese Verweigerung und kündigte an, dass der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag darüber beraten werde. „Die Durchsuchung war leider notwendig geworden, nachdem diese Gegenstände auf andere Art und Weise nicht zu beschaffen gewesen sind“, erklärte Drexler weiter. Im März 2015 habe man erfahren, dass sich die Gegenstände nicht im Besitz der Familie befänden. Es sei von Seiten der Familie aber zugesagt worden, die Geräte schnellstmöglich dem Untersuchungsausschuss zugänglich zu machen. Daraufhin habe Rechtsanwalt Narin am 22. Mai 2015 vorgeschlagen, einen Vertrag zwischen dem Untersuchungsausschuss und der Familie zur Übergabe der Gegenstände abzuschließen.

Noch am selben Tag habe der Untersuchungsausschuss signalisiert, dass er bereit sei, eine entsprechende Vereinbarung einzugehen. Nach der Urlaubsrückkehr des Rechtsanwaltes habe man ihm daher einen entsprechenden Vertragsentwurf, der die inhaltlichen Vorschläge der Familie aufgenommen habe, zugesandt. Daraufhin sei durch den Rechtsanwalt eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vertragsentwurf angekündigt worden, nach der sich der Untersuchungsausschuss in der Folgezeit immer wieder erkundigt habe, führte der Vorsitzende aus.

Der Rechtsanwalt habe schließlich mitgeteilt, dass eine Kooperation zwischen dem Gremium und der Familie nicht stattfinden könne, solange der Vorsitzende nicht dazu Stellung nehme, wie er mögliche künftige Verletzungen der Intimsphäre der Hinterbliebenen durch Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu unterbinden gedenke. Mit Schreiben vom 21. Juli 2015 habe man darauf unmittelbar reagiert, eine Antwort des Rechtsbeistands stehe seitdem noch aus. Eine Kontaktaufnahme zur Familie selbst habe der Rechtsanwalt untersagt, berichtete Drexler.

„Der Untersuchungsausschuss ist sich der besonderen Verantwortung im Umgang mit den Hinterbliebenen bewusst. Da er aber verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die für die Untersuchungsarbeit erforderlichen Beweise zu erheben und für die Aufklärungsarbeit nur noch begrenzt Zeit verbleibt, war die Beschlagnahme nun unausweichlich“, sagte Drexler. Ein Richter des Amtsgerichts Stuttgart habe den Schritt auf Antrag des Untersuchungsausschusses angeordnet.

Die Gegenstände seien als Beweismittel für den Untersuchungsausschuss wichtig, da diese im ausgebrannten Fahrzeug von Florian H. gefunden worden seien und daher zu den zuletzt genutzten elektronischen Geräten gehören könnten, auf denen Informationen von bzw. über Florian H. dokumentiert seien. Soweit sie physikalisch auswertbar seien, könnten auf ihnen Informationen über die Stunden von Florian H. unmittelbar vor seinem Tod enthalten oder aufgezeichnet sein. Sie könnten Erkenntnisse über die Umstände des Todes und somit auch Erkenntnisse über Verbindungen des NSU und seiner Unterstützer nach Baden-Württemberg enthalten, so der Ausschussvorsitzende.

Die beiden betroffenen Geräte, Camcoder und Laptop, seien nach Angaben von Prof. Dr. Funke an nicht namentlich genannte Experten gegangen. Laut Funke sei aber nicht gelungen, Daten aus dem Laptop zu gewinnen. Da Prof. Funke nichts Näheres zu den Untersuchungen mitgeteilt habe und auch die Person des Experten nicht habe nennen können, sei es notwendig, eigene Untersuchungen an den Geräten durchzuführen. Seit der letzten Vernehmung von Prof. Dr. Funke am 17. Juli 2015 habe der Ausschuss keine Nachricht zum Verbleib weiterer Geräte, einer Festplatte und einem Handy von Florian H., erhalten.

Der Untersuchungsausschuss hatte den Vorsitzenden mit Beschluss vom 24. Juli 2015 ermächtigt, die notwendigen Schritte zur Beschlagnahme durchzuführen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Pressemitteilung der Landtagspressestelle.

 

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