Drexler und Lindlohr: Zusätzlicher Knotenpunkt zwischen B10 und A8 ins kommunale Straßenbauförderprogramm aufgenommen

Veröffentlicht am 23.03.2014 in Landespolitik

Foto: Paul Petersen

Wie erhofft wurde der FESTO-Knoten nun in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau aufgenommen. Damit kann sowohl dem Landkreis Esslingen als auch der Stadt Ostfildern die Förderung der entsprechenden kommunalen Finanzierungsanteile in Aussicht gestellt werden.

Nachdem wie berichtet das Land für den Ausbau des Knotenpunkts zwischen Nellingen und Denkendorf bereits 700.000 Euro bereitgestellt hat, um den Ausbaubeginn dieses Knotens im Jahr 2014 zu ermöglichen, wurde heute bekannt, dass die Umbaumaßnahme des Knotenpunkts an der FESTO-Kreuzung und der Nellinger Linde in das Förderprogramm für kommunale Straßenbaumaßnahmen neu aufgenommen wurde. Diese Fördermöglichkeit der Kommunen hatte Wolfgang Drexler bereits Anfang März in einer Pressemitteilung als wünschenswert ins Spiel gebracht. Baubeginn der Maßnahme am FESTO-Knoten ist für das Jahr 2016 vorgesehen.

„Die grün-rote Landesregierung setzt damit alle Hebel in Bewegung, um einen fristgerechten Ausbau der Straßen rund um den FESTO-Neubau zu ermöglichen“, erklärte die Esslinger Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag „Nachdem das Land seinen Finanzierungsanteil von 4,3 Millionen Euro bereits eingeplant hat, will die Regierung nun auch die Finanzierungsanteile des Landkreises und der Stadt Ostfildern zur Hälfte mit Bundesmitteln bezuschussen.“ Von den über 3,7 Millionen Euro, die in diesem Bereich von Landkreis und Ostfildern übernommen werden müssen, könnten dabei über das Förderprogramm 1,8 Millionen Euro über diese Bundesmittel gefördert werden.

„Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Ausbau der Knotenpunkte zwischen B10 und A8 konkret werden zu lassen“, so Wolfgang Drexler, Esslinger Landtagsabgeordneter und Landtagsvizepräsident. „Die Erweiterung des FESTO-Standortes geht mit großen Schritten voran, so dass eine rasche Umsetzung des Knotenausbaus jetzt hohe Priorität haben muss. Dabei ist eine Unterstützung der Kommunen und des Landkreises bei deren Bemühungen dringend geboten.“

Die beiden Landtagsabgeordneten sind sich darin einig, dass der Ausbau der Knotenpunkte für den Wirtschaftsstandort Esslingen höchste Priorität hat. Alleine die Erweiterung der Firma FESTO in Berkheim habe voraussichtlich eine Zunahme der Verkehrsdichte um bis zu elf Prozent zur Folge. Dieser zusätzliche Verkehr ist ohne die geplanten Ausbaumaßnahmen nicht zu bewältigen.

„Selbstverständlich werden wir uns nun auch um die zeitnahe Bewilligung der entsprechenden Bundes-Fördergelder  nach dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz für den Ausbau des FESTO-Knotens ab 2016 stark machen“, so Lindlohr und Drexler einhellig. „Damit können auch jene Ausbaumaßnahmen, die nicht im Verantwortungsbereich des Landes liegen, im Zusammenhang mit der zugesagten Finanzierungs des Landes für den Ausbau realisiert werden.“

Mit dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz unterstützt das Land die Kommunen beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur: In 2014 gibt es Neubewilligungen mit einem Gesamtzuwendungsvolumen von über 40 Millionen Euro.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Pro Jahr stehen bis zum Auslaufen des Programms in 2019 für den kommunalen Straßenbau ca. 66 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der vielen noch zu Zeiten der Vorgänger-Landesregierung erteilten Bewilligungen, stehen Mittel nur noch in sehr begrenztem Umfang für Neubewilligungen zu Verfügung. Zudem mussten die Förderregelungen zum 1.1.14 geändert werden.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen und Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren und die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50%. Bei Bahnübergangsbeseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein 75%-iger Zuschuss gewährt werden.

Fördermittel gibt es aus dem LGVFG auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Hintergrund:
In Folge der Föderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis dahin 165 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Hiervon stehen 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV. Nach Abzug der bereits durch Bewilligungen gebundenen Mittel bleiben allerdings nur ca. 140 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bis 2019 übrig, die für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Das Land musste deshalb in den Jahren 2012 und 2013 einen Bewilligungsstopp einlegen. Außerdem wurden die Förderregelungen entsprechend Forderungen des Rech­nungshofs verändert und der Fördersatz generell auf 50% festgesetzt. 2014 können nun wieder Bewilligungen erteilt werden. Zur Bewilligung stehen Projekte an, bei denen ein Baubeginn in 2014 erwartet wird. Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien.

 

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