Drexler: Geld vom Land für Flüchtlingsbeauftragte in Esslingen, Ostfildern und im Landkreis

Veröffentlicht am 11.01.2016 in Landespolitik

Um die Aufgaben in Bezug auf die Flüchtlinge besser und schneller koordinieren zu können, entscheidet das Land schneller als angekündigt über die Landesförderung für die Einstellung von Flüchtlingsbeauftragten in den Kommunen.

Davon profitieren auch die Städte Esslingen und Ostfildern, sowie der Landkreis Esslingen. Dies teilt der Esslinger Landtagsabgeordnete und stellvertretende Präsident des Landtags Wolfgang Drexler mit.

„Die Kommunen und Landkreise stehen in Bezug auf die Flüchtlingsaufnahme vor großen Herausforderungen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass sich das Integrationsministerium dazu entschieden hat, die zusätzliche Förderung von Flüchtlingsbeauftragten vor Ort schnell anzugehen“, so Wolfgang Drexler. „Dabei können diese Integrationsbeauftragten sicher auch eine wichtige Ergänzung bei der Unterstützung der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe vor Ort darstellen“, so Wolfgang Drexler weiter. „Jenseits der dringlichen Aufgaben bei der Unterbringung der Menschen auf der Flucht müssen dabei aber auch zunehmend Aspekte gelingender Integration auf die Tagesordnung gebracht werden. Auch hierfür können entsprechende zusätzliche Beauftragte eine wertvolle Ergänzung sein.“

Hintergrundinformationen:

Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Verbesserung der Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben.

Bereits im August 2015 hat das Ministerium für Integration die Kommunen und kommunale Landesverbände darüber informiert, dass auch die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zu diesem Zweck gefördert werden können.

Der entsprechende Fördertatbestand sieht eine dreijährige Förderung für die Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune vor. Diese soll im Flüchtlingsbereich zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten sein. Sie soll die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mitsteuern.

Dieses Angebot für die Förderrunde 2016 ist bei den Kommunen auf sehr großes Interesse gestoßen. Damit die Flüchtlingsbeauftragten rasch ihre Tätigkeit aufnehmen können, hat die 16-köpfige Jury, die Empfehlungen zu Förderungen nach der VwV-Integration abgibt, auf Vorschlag des Integrationsministeriums die Anträge für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte bereits vor der regulären Jurysitzung im Januar 2016 begutachtet.

Anschließend hat das Ministerium über die Förderung entschieden. Nachdem im zweiten Nachtrag zum Landeshaushaltsplan 2015/2016 zusätzliche Mittel für dieses Förderprogramm bereitgestellt wurden, kann für alle antragstellenden Kreise, Städte und Gemeinden mindestens ein Antrag bewilligt werden. Diese 158 Maßnahmen umfassen ein Fördervolumen von über 13,2 Millionen Euro. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ergeht ein Teil der Bewilligungsbescheide noch dieses Jahr, der Rest folgt Anfang 2016. Die Jury wird im Rahmen der regulären Sitzung über nur noch wenige weitere Anträge für Flüchtlingsbeauftragte und über die Anträge zu den übrigen Fördertatbeständen der VwV-Integration entscheiden.

„Das Antragsvolumen hat sich im Vergleich zur Förderrunde 2015 mehr als verdoppelt. Die Steigerung beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen im Flüchtlingsbereich. Dies zeigt, dass die Kommunen hier sehr engagiert sind und dass wir mit der Förderung von Flüchtlingsbeauftragten die richtige Antwort gefunden haben“, teilte Ministerin Öney in diesem Zusammenhang mit.

 

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