Ausschussvorsitzender Wolfgang Drexler nimmt zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Polizisten Stellung

Veröffentlicht am 11.09.2015 in Landespolitik

Foto: Pressestelle Landtag

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), hat sich am heutigen Freitag, 11. September 2015, zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Hinweisgeber des Gremiums geäußert.

Der Betroffene, ein Polizist, hatte sich per E-Mail mit Hinweisen und Meinungsäußerungen an die Wahlkreis-E-Mail-Adresse des Vorsitzenden gewandt.

Aufgrund des Schreibens sei gegen den Beamten durch seinen Disziplinarvorgesetzten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Zuvor sei die Zuschrift an die Obleute der Fraktionen, die parlamentarischen Berater und die Regierungsbeauftragten im Untersuchungsausschuss weitergeleitet worden, erklärte Wolfgang Drexler.

Der Vorsitzende hat daraufhin schriftlich gegenüber dem Innenminister deutlich gemacht, dass dies nicht hinnehmbar ist und hat ihn gebeten, die aus der Verletzung der Ausschussvertraulichkeit gewonnenen Erkenntnisse nicht für das Disziplinarverfahren zu verwenden. „Inzwischen habe ich vom Innenministerium die Information erhalten, dass die Dienststelle des Betroffenen die Einstellung des Disziplinarverfahrens betreibt“, sagte Drexler.

Die Verteilung des Schreibens an diesen Adressatenkreis entspreche der Regelung des Gremiums, die in der zweiten Sitzung am 8. Dezember 2014 beschlossen worden sei, da auch die Regierungsvertreter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gleichsam Partei des Untersuchungsausschusses seien. Man habe aber erwartet, dass nichtöffentliche Unterlagen des Untersuchungsausschusses im Rahmen der Ausschussvertraulichkeit nicht für ausschussfremde Zwecke verwendet würden, betonte Drexler.

In dem Schreiben sei erkennbar gewesen, dass sich der Hinweisgeber an ihn als Ausschussvorsitzenden und nicht als Abgeordneter gewandt hatte. Das Schreiben sei daher weitergeleitet worden, da es keinen Hinweis persönlich oder vertraulich enthalten habe. Wäre dies der Fall gewesen, wäre von einer Weiterleitung der Zuschrift abgesehen worden, so Drexler.

Seit Bekanntwerden des Vorfalls würden keine Zuschriften, die der Untersuchungsausschuss von Hinweisgebern erhalte, an die Regierungsvertreter weitergeleitet, bis das zukünftige Verfahren mit diesen verbindlich abgestimmt sei, sagte der Ausschussvorsitzende.

 

Hierbei handelt es sich um eine offizielle Pressemitteilung der Pressestelle des Landtags.
 

 

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