Großes Interesse an Diskussion über Änderungen im Bestattungsrecht

Veröffentlicht am 17.02.2014 in Veranstaltungen

Auf Einladung von Wolfgang Drexler, dem Esslinger Landtagsabgeordneten und Landtagsvizepräsidenten, fand am 12. Februar zum Thema „Änderungen im Bestattungsrechts - Abschaffung der Sargpflicht und ewiges Ruherecht – wie sind die Änderungsvorschläge in der Praxis umsetzbar?“ eine Bürgeranhörung im Bürgerhaus Pliensauvorstadt statt.

Dabei stieß Drexler mit dem Thema auf großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgen: Der große Saal des Bürgerhauses war mit den annähernd 100 Besuchern bis auf den letzten Platz belegt.

Das Podium war besetzt mit Thomas Zink vom Grünflächenamt Esslingen, Abteilungsleiter Friedhöfe und Bestattungen, Pfarrer Heinrich Georg Rothe, der Islambeauftragte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Pastoralreferent Michael Schindler, Cityseelsorger der katholischen Kirche in Esslingen. Von der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs war der Landesrabbiner Netanel Wurmser, und von den muslimischen Gemeinden Erdal Şenbay, Beauftragter für den christlich-muslimischen Dialog der Esslinger Moschee und Dr. Mohammed Al-Radwany von der Fatih-Moschee anwesend. Zudem gehörte Manuel Dorn, vom Bestattungsinstitut Arthur Dorn aus Esslingen zur Expertenrunde.

Im Eingangsstatement erläuterte Wolfgang Drexler, dass ausgehend von der Initiative der SPD- Landtagsfraktion zum Thema „Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen“ sich alle Fraktionen im baden-württembergischen Landtag darauf verständigt hatten, Änderungen im Bestattungsrecht vorzunehmen. Als zentrale Themen werden dabei insbesondere die Aufhebung der Sargpflicht bei Erdbestattungen und die wegfallende zeitliche Vorgabe zum frühesten Bestattungszeitpunkt im Fokus stehen.

Grundlage für diese Initiative sei die große Übereinstimmung der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, der Kommunen, der Bestatter und der Hygieneverantwortlichen in einer Landtagsanhörung im vergangenen Herbst gewesen. Mit der Änderung des Bestattungsrechts soll unter anderem ein wichtiger Schritt zur Verbesserung gelingender Integration vorgenommen werden, stellte Drexler dabei in im Eingangsstatement klar. Vor allem Menschen mit muslimischem oder jüdischem Glauben, die in Baden-Württemberg geboren sind oder hier eine neue Heimat gefunden haben, sollen die Möglichkeit erhalten, sich hier nach den Gepflogenheiten ihrer Tradition und Religion bestatten zu lassen.
Thomas Zink von der Friedhofsverwaltung begrüßte die Gesetzesinitiative, insbesondere dass vorgesehen sei, Rechtsnormen aufzuheben, die heute nicht mehr zeitgemäß sind. Zunächst würde dies ja nicht in die kommunale Selbstverwaltung, insbesondere in die Friedhofsatzungen, eingreifen. Die Inhalte eines solchen Gesetzes müssen also lokal umgesetzt werden.

Darin sieht Thomas Zink jedoch die Stadt Esslingen sehr gut aufgestellt, da die Stadt bereits seit 1967 Erfahrungen mit muslimischen Bestattungen habe. Im Friedhof Sulzgries bestünde ein muslimisches Gräberfeld, dass jedoch bisher in Relation zur Anzahl der muslimischen Menschen in der Stadt recht selten genutzt werde.

Heinrich Rothe von der evangelischen Kirche betonte wie auch Michael Schindler von der katholischen Kirche, dass der Anlass für die umfassende Gesetzesänderung ja in der Feststellung besteht, dass das bisherige Bestattungsrecht in einigen Punkten nicht mit den Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen in Übereinstimmung zu bringen ist – dies aber aus Sicht der Kirchen im Sinne einer gelebten Toleranz unter den Religionen durchaus wünschenswert sei. Das gilt vor allem für die Bestattungsriten der wieder wachsenden jüdischen Gemeinden und der von inzwischen über 600 000 Muslimen in Baden-Württemberg. Pastoralreferent Schindler hob hervor, dass damit auch insgesamt in erfreulicher Weise von mehr Religionsfreiheit gesprochen werden könne, in dem nun einen Rahmen geschaffen wird, in dem das Bekenntnis zur eigenen Religion positiv herausgestellt werden kann.

Wie auch der Vertreter der Stadt waren sich die Vertreter der christlichen Konfessionen einig, dass die Beibehaltung einer grundsätzlichen Bestattungspflicht absolut richtig ist. Die aus einigen Ländern bekannte Möglichkeit, etwa die Urne mit nach Hause zu nehmen, sei dabei aus verschiedenen Gründen nicht wünschenswert. Dazu gehöre einerseits, dass die Erfahrung zeige, wie wichtig Friedhöfe für die Trauerarbeit der Hinterbliebenen seien. Aber auch in Hinsicht darauf, dass damit auch jenen Menschen mit angemessener Würde auch über den Tod hinaus begegnet werde, die keine Angehörigen hätten.

Erdal Şenbay und Dr. Mohammed Al-Radwany erläuterten, wie traditionelle muslimische Bestattungen vorzustellen seien – und wie die Praxis hierzu sowohl in Deutschland als auch in muslimischen Ländern aussieht. In Baden-Württemberg seien bisher solche Bestattungen nur selten durchführbar – insofern würde von den muslimischen Vertretern die Gesetzesinitiative ebenfalls sehr begrüßt. Eine Vielzahl Verstorbener der ersten Zuwanderergeneration würden auch momentan noch in ihre Herkunftsländer überführt. Zunehmend werde aber der Wunsch laut, auch in Deutschland beerdigt zu werden beziehungsweise die Angehörigen hier zu bestatten. Für diejenigen, die hier eine neue Heimat gefunden haben und mit ihren Familien auf Dauer in Baden-Württemberg bleiben wollen, sei dies aus verschiedenen Gründen ein sehr nachvollziehbarer Wunsch. Wolfgang Drexler: „Mit diesem Gesetz passiert keine Revolution auf den Friedhöfen, sondern wir zeigen im Jahr 2014 mehr Respekt vor anderen Religionen“. In Nordrhein-Westfalen sind vergleichbare Änderungen schon in Kraft. In der Praxis seien dort keine wesentlichen Probleme aufgetreten. „Um sich heimisch zu fühlen, möchten sich Muslime und Juden auch hier in Esslingen ihrer Tradition entsprechend beisetzen lassen“, so Drexler. „Dafür gibt das veränderte Bestattungsrecht nun einen Rahmen, der vor Ort neue Möglichkeiten bietet.“ Entsprechend äußerte sich auch Landesrabbiner Wurmser, der bezüglich des Gesetzentwurfs von einem deutlich sichtbaren Zeichen für mehr Toleranz sprach. Bereits heute gibt es zwar einige jüdische Friedhöfe in Baden-Württemberg – aber die neuen Regelungen im Gesetz ermöglichen auch auf diesen Friedhöfen, bei Bestattungen auf die jüdischen Bestattungsriten stärker Rücksicht zu nehmen.

Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass es vor allem pragmatischer Lösungen in den Kommunen bedürfe, um verschiedene Bestattungsriten auf den Friedhöfen zu weitgehend zu ermöglichen. Entsprechend äußerte sich auch Bestattungsunternehmer Manuel Dorn – der mit Blick auf die praktische Durchführung deutlich machte, dass es mit den jeweiligen Friedhofsverwaltungen voraussichtlich einige Punkte zu klären gebe. Aus seiner Sicht ist die Gesetzesinitiative auf Landesebene gelungen. Er mahnte aber an, dass auch die Friedhofssatzungen vor Ort auch gerade bezüglich der Kostenstrukturen zu überdenken seien. Unterstützt durch mehrere Wortbeiträge aus dem Publikum machte er deutlich, dass zunehmend steigende und insgesamt hohe Friedhofsgebühren für viele Menschen zunehmend ein Problem darstellten.

In der Publikumsdiskussion gab es zudem noch Nachfragen bezüglich der jüdischen und muslimischen Bestattungsriten. Aber auch in Bezug auf mögliche Änderungen von christlichen und nicht-religiösen Bestattungen kamen Fragen auf. So wurde etwa die Frage erörtert, ob auch Christen aus religiösen Gründen – dies schreibt der Gesetzestext vor – ohne Sarg beerdigt werden könnten. Deutlich wurde jedoch in vielerlei Hinsicht, dass dieses Gesetz in keiner Weise unmittelbar auf die Kosten von Bestattungen Auswirkungen habe, da dies immer von den Kommunen abhängig sei.

Nach der zweistündigen Veranstaltung zog Drexler Bilanz: „Eine rundum spannende Diskussion, aus der ich Anregungen zu einigen Detailfragen in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen werde“. „Ein auf vielen Gebieten so erfolgreiches Land wie Baden-Württemberg wird es auch schaffen, es möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, sich entsprechend ihrer Traditionen beisetzen zu lassen“.

 

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