Drexler: Weiterbestand des bisherigen Instruments der mittelbaren Belegung...

Veröffentlicht am 27.03.2017 in Landespolitik

...beim sozialen Wohnungsbau gerade noch rechtzeitig bekannt gegeben

Wolfgang Drexler MdL: „Die Nachricht zur weiteren Anwendungsmöglichkeit der bisherigen mittelbaren Belegung kam gerade noch rechtzeitig. Dies nun als einen Erfolg für den sozialen Wohnungsbau in Zukunft verkaufen zu wollen, ist dagegen ein starkes Stück.“

Nach mehreren Interventionen der SPD-Landtagsfraktion kam nun äußerst kurz vor dem Beginn des neuen Wohnbauförderprogramm des Landes aus dem Wirtschaftsministerium endlich die Nachricht, dass das bisher anwendbare Instrument der mittelbaren Belegung europarechtlich unbedenklich sei. „Zum Glück wurde dieses Instrument durch die Landesregierung nicht abgeschafft. Allerdings darf schon die Frage gestellt werden, warum die Landesregierung in Baden-Württemberg dies erst rechtlich prüfen musste, nachdem in praktisch allen Bundesländern keine entsprechenden rechtlichen Bedenken vorhanden waren“, so der Esslinger Landtagsabgeordnete Wolfgang Drexler.

„Gerade in Esslingen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig dieses Instrument für den sozialen Wohnungsbau ist“, gibt Drexler zu bedenken. „Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn es in Baden-Württemberg nicht mehr möglich gewesen wäre, die Belegrechte für den Sozialen Wohnungsbau nicht auch auf andere Bestandsgebäude jenseits von Neubauten übertragen zu können.“
Sehr irritiert zeigt sich Wolfgang Drexler darüber, dass einzelne Abgeordnete diese Bestätigung der bisherig aktuellen Regelung als Vereinfachung des sozialen Wohnungsbaus verkaufen wollten. Dies sei auch in entsprechenden Presseverlautbarungen getan worden. „Im Grunde ist nur die bisher gültige Regelung bestätigt worden – für die sich auch die SPD immer stark gemacht hatte. Dabei von einer nun realisierten Vereinfachung zu sprechen, ist schon ein starkes Stück – manche würden das wohl einen Fake nennen! Genau andersherum wird ein Schuh daraus: Wenn die Regelung von der Landesregierung in Baden-Württemberg gekippt worden wäre, hätte dies eine erhebliche Behinderung des sozialen Wohnungsbaus zur Folge gehabt“, so Wolfgang Drexler weiter. „Wenn Mitglieder aus den Regierungsfraktionen jetzt schon eine Beibehaltung des Status quo als Erfolg verkaufen, kann einem zur Zukunft des sozialen Wohnungsbaus geradezu bange werden. Denn wir wissen alle: In Zukunft muss erheblich mehr für den sozialen Wohnungsbau getan werden. Den Status quo als Erfolg zu verkaufen, reicht bei weitem nicht“, so Drexler abschließend.

 

Volksverhetzung ist überall strafbar!

SPD-Landtagsfraktion